====== Insolvenzverwalter ====== Ein Insolvenzverwalter muss als Partei kraft Amtes für den Fall, dass er einen Aktivprozess fortsetzen möchte, stets diejenigen prozessualen Nachteile tragen, die sich aus der bisherigen Prozessführung des Insolvenzschuldners ergeben.((OLG Düsseldorf, Urteil v. 28. August 2014 - 1-15 U 27/14)) ===== siehe auch ===== -> [[Insolvenz]] \\ -> [[Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters]] \\