====== Insolvenzmasse ====== Nach § 35 Abs. 1 InsO ist die Insolvenzmasse das Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt.((BGH, Urteil vom 15. Dezember 2022 - I ZR 135/21)) Nicht zur Insolvenzmasse gehören Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen (§ 36 Abs. 1 InsO).((BGH, Beschluss vom 31. Januar 2019 - I ZB 114/17 - Kaffeekapsel)) ===== siehe auch ===== InsO -> [[Insolvenzordnung]]