====== Individuelle Eidesformel bei mehreren Schwurpflichtigen ====== § 481 (5) der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) bestimmt, dass die Eidesformel von jedem Schwurpflichtigen einzeln gesprochen wird. **§ 481 (5) ZPO** Sollen mehrere Personen gleichzeitig einen Eid leisten, so wird die Eidesformel von jedem Schwurpflichtigen einzeln gesprochen. ===== siehe auch ===== § 481 ZPO -> [[Eidesleistung; Eidesformel]] \\ Regelt die Art und Weise der Eidesleistung, sowohl mit als auch ohne religiöse Beteuerung.