====== Heilung des Formmangels ====== § 1031 (6) der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) beschreibt, dass der Formmangel durch Einlassung auf die schiedsgerichtliche Verhandlung geheilt wird. **§ 1031 (6) ZPO** Der Mangel der Form wird durch die Einlassung auf die schiedsgerichtliche Verhandlung zur Hauptsache geheilt. ===== siehe auch ===== § 1031 ZPO -> [[Form der Schiedsvereinbarung]] \\ Regelt die formalen Anforderungen an Schiedsvereinbarungen, um deren Gültigkeit sicherzustellen.