====== Gründe für die Zurückweisung des Mahnantrags ====== § 691 (1) der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) legt die Gründe fest, aus denen ein Mahnantrag zurückgewiesen werden kann. **§ 691 (1) ZPO** Der Antrag wird zurückgewiesen: 1. wenn er den Vorschriften der §§ 688, 689, 690, 702 Absatz 2, § 703c Abs. 2 nicht entspricht; 2. wenn der Mahnbescheid nur wegen eines Teiles des Anspruchs nicht erlassen werden kann. Vor der Zurückweisung ist der Antragsteller zu hören. ===== siehe auch ===== § 691 ZPO -> [[Zurückweisung des Mahnantrags]] \\ Beschreibt die Bedingungen, unter denen ein Mahnantrag zurückgewiesen wird, sowie die Rechtsmittel, die gegen eine solche Zurückweisung möglich sind.