====== Gesetzliche Prozeßstandschaft ===== Kraft gesetzlicher Regelung sind Prozeßstandschafter: * Ehegatte (§ 1368 BGB) * Miteigentümer (§ 1011 BGB) (streitig). Der Miteigentümer kann ohne Zustimmung der anderen Eigentümer Ansprüche aus seinem Miteigentum geltend machen. * Miterbe (§ 2039 BGB) (streitig) * Kläger nach [[Veräußerung oder Abtretung der Streitsache]] (§ 265 II ZPO) Kraft ihres Amtes sind Prozeßstandschafter: * Insolvenzverwalter (§ 80 I InsO) ist nach herrschender Meinung Partei. Im Rubrum heißt es dann beispielsweise „Max Meyer, Rechtsanwalt, handelnd als Insolvenzverwalter der X GmbH“. * Nachlassverwalter (§ 1985 BGB) (streitig); kann im Fall des Todes der Patentinhabers im gewerblichen Rechtsschutz relevant werden. * Testamentsvollstrecker (§ 2205 BGB) (streitig) ===== siehe auch ===== * [[Prozeßstandschaft]]