====== Geschäftsstelle ====== Die Geschäftsstelle eines [[Gericht|Gerichts]] ist eine organisatorische Einheit, die die Verwaltung und Unterstützung der richterlichen Tätigkeit sicherstellt. Sie übernimmt vor allem administrative und organisatorische Aufgaben im Rahmen des [[Gerichtsverfahren|Gerichtsverfahrens]]. § 706 ZPO -> [[Rechtskraft- und Notfristzeugnis]] \\ Regelt die Ausstellung von Rechtskraft- und Notfristzeugnissen durch die Geschäftsstellen der Gerichte. ===== siehe auch =====