====== Gerichtsverfahren ====== Ein Gerichtsverfahren ist ein formelles Verfahren vor einem [[Gericht]], in dem rechtliche Streitigkeiten zwischen [[Parteien]] geklärt oder [[Anspruch|rechtliche Ansprüche]] durchgesetzt werden. Es dient dazu, den [[Rechtsfrieden]] wiederherzustellen und Gerechtigkeit zu gewährleisten, indem ein unabhängiges [[Gericht]] auf Grundlage des [[:Recht|geltenden Rechts]] eine [[Entscheidung]] trifft. Die [[Geschäftsstelle]] eines [[Gericht|Gerichts]] ist eine organisatorische Einheit, die die Verwaltung und Unterstützung der richterlichen Tätigkeit sicherstellt. Sie übernimmt vor allem administrative und organisatorische Aufgaben im Rahmen des [[Gerichtsverfahren|Gerichtsverfahrens]]. Im Buch 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) [-> [[Zivilprozessordnung #Buch 1: Allgemeine Vorschriften|Allgemeine Vorschriften]]] werden die grundlegende Bestimmungen zum Ablauf des zivilgerichtlichen Verfahrens, den Verfahrensbeteiligten und den Zuständigkeiten der Gerichte festgelegt. ===== siehe auch ===== ZPO, Buch 1 -> [[Zivilprozessordnung #Buch 1: Allgemeine Vorschriften|Allgemeine Vorschriften]] \\ Legt die grundlegenden Regeln und Zuständigkeiten der Gerichte im Zivilprozess fest.