====== Gerichtlicher Titel ====== Ein gerichtlicher Titel ist eine Urkunde oder Entscheidung, die eine rechtliche Verpflichtung des [[Privatrecht:Schuldner|Schuldners]] gegenüber dem [[Privatrecht:Gläubiger]] rechtsverbindlich feststellt und dem Gläubiger das Recht gibt, diese Verpflichtung zwangsweise durchzusetzen [-> [[Zwangsmittel]]]. Ein solcher Titel bildet die Grundlage für die [[Zwangsvollstreckung]] und ist notwendig, damit der Gläubiger seine Ansprüche notfalls mit Hilfe staatlicher Stellen durchsetzen kann. Ein [[Unterlassungstitel]] ist ein gerichtlicher Titel, der den Schuldner verpflichtet, eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Ein [[Duldungstitel]] ist ein gerichtlicher Titel, der den Schuldner verpflichtet, eine Handlung oder Maßnahme des Gläubigers zu dulden. Ein [[Vollstreckungstitel]] ist eine rechtliche Grundlage, die eine [[Zwangsvollstreckung]] ermöglicht. Er dokumentiert das Bestehen eines [[Privatrecht:Anspruch|Anspruchs]] und berechtigt den [[Privatrecht:Gläubiger]], diesen Anspruch im Wege der [[Zwangsvollstreckung]] durchzusetzen, falls der [[Privatrecht:Schuldner]] nicht freiwillig leistet. Durch Erfüllung oder Aufhebung erfolgt ein Verlust der Durchsetzbarkeit eines Titels [-> [[Wegfall des Titels]]]. ===== siehe auch =====