====== Gerichte ====== Gerichte sind ist öffentliche Institutionen, die mit der [[Rechtsprechung]] betraut sind. Es besteht aus [[Verfahrensrecht:Amtsgericht|Amtsgerichten]], [[Verfahrensrecht:Landgericht|Landgerichten]], [[Verfahrensrecht:Oberlandesgericht|Oberlandesgerichten]] und dem [[Bundesgerichtshof]] als höchste Instanz. Zudem gibt es spezialisierte Gerichte wie Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte, die jeweils eigene Zuständigkeitsbereiche abdecken. Das [[Patentrecht:Bundespatentgericht]] hat die Aufgabe, über [[Verfahrensrecht:Rechtsstreitigkeit|Rechtsstreitigkeiten]] in Angelegenheiten des [[:gewerblicher Rechtsschutz|gewerblichen Rechtsschutzes]] zu entscheiden, insbesondere im Bereich des [[Patentrecht:Patentrecht|Patentrechts]]. Die sachliche Zuständigkeit und Prozessordnung der Gerichte ist durch Gesetze wie die [[Verfahrensrecht:Zivilprozessordnung]] (ZPO) geregelt, wodurch [[Verfahrensrecht:Rechtsstreitigkeit|Rechtsstreitigkeiten]] systematisch und nach festgelegten rechtlichen Prinzipien [-> [[Grundrecht:Rechtsordnung]]] bearbeitet werden. Das Ziel des Systems ist es, durch eine unabhängige und unparteiische [[Rechtsprechung]] gerechte und verbindliche [[Verfahrensrecht:Entscheidungen]] zu treffen. ===== siehe auch ===== Artikel 92 GG -> [[Grundrecht:Rechtsprechende Gewalt]] \\ Die rechtsprechende Gewalt, oft auch als Judikative bezeichnet, ist eine der drei Staatsgewalten in einem demokratischen System.