====== Gericht ====== Ein Gericht ist eine staatliche Institution, die die Aufgabe hat, [[:Recht]] zu sprechen und [[Rechtsstreit|Rechtsstreitigkeiten]] zu entscheiden. [[Gerichte]] setzen die [[Gesetz|Gesetze]] um, indem sie über rechtliche Angelegenheiten urteilen und bei Konflikten zwischen Parteien – sei es zwischen Privatpersonen, Unternehmen oder dem Staat – entscheiden. Gerichte handeln nach festgelegten rechtlichen Verfahren [-> [[Verfahrensrecht:Verfahrensrecht]] und sind unabhängig in ihrer [[Verfahrensrecht:Entscheidungsfindung]]. Das deutsche [[Gerichtssystem]] ist mehrstufig und umfasst mehrere spezialgerichtliche Zuständigkeiten sowie die ordentliche Gerichtsbarkeit. Es besteht aus Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof als höchste Instanz. Zudem gibt es spezialisierte Gerichte wie Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte, die jeweils eigene Zuständigkeitsbereiche abdecken. Die sachliche Zuständigkeit und Prozessordnung der Gerichte ist durch Gesetze wie die [[Verfahrensrecht:Zivilprozessordnung]] (ZPO) geregelt, wodurch [[Verfahrensrecht:Rechtsstreitigkeit|Rechtsstreitigkeiten]] systematisch und nach festgelegten rechtlichen Prinzipien bearbeitet werden. Das Ziel des Systems ist es, durch eine unabhängige und unparteiische [[Rechtsprechung]] gerechte und verbindliche [[Verfahrensrecht:Entscheidungen]] zu treffen. Artikel 92 des Grundgesetzes (GG) legt fest, dass die [[Grundrecht:rechtsprechende Gewalt]] in Deutschland ausschließlich durch [[Gerichte]] ausgeübt wird. Gerichte besitzen die alleinige Autorität, Recht zu sprechen. Sie haben somit eine zentrale Funktion in der Gewaltenteilung des deutschen Staates inne. ===== siehe auch ===== Artikel 92 GG -> [[rechtsprechende Gewalt]] \\ Die rechtsprechende Gewalt, oft auch als Judikative bezeichnet, ist eine der drei Staatsgewalten in einem demokratischen System. -> [[Gerichtsstand]] \\ -> [[Gerichtsstandbestimmung]] \\