====== Gegenstandswert ====== Der Gegenstandswert bezeichnet den Wert des [[Streitgegenstand|Streitgegenstands]] und wird auch als [[Streitwert]] bezeichnet. Mitunter wird im Kontext des [[Rechtsanwaltsvergütungsgesetz:Rechtsanwaltsvergütungsgesetz|Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes]] (RVG) der Begriff Gegenstandswert anstelle des Begriffs Streitwert verwendet. Abschnitt 4 des [[Rechtsanwaltsvergütungsgesetz:Rechtsanwaltsvergütungsgesetz|Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes]] [-> [[Rechtsanwaltsvergütungsgesetz:Rechtsanwaltsvergütungsgesetz#Gegenstandswert]]] legt die Bestimmungen zur Berechnung des Gegenstandswerts fest, der für die Gebührenberechnung maßgeblich ist. ===== siehe auch ===== RVG, Abschnitt 4 -> [[Rechtsanwaltsvergütungsgesetz:Rechtsanwaltsvergütungsgesetz#Gegenstandswert]] \\ § 2 ff ZPO -> [[Streitwert]]