====== Fristberechnung nach Stunden ====== § 222 (3) der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) beschreibt, dass bei der Berechnung von Fristen nach Stunden Sonntage, Feiertage und Sonnabende nicht mitgerechnet werden. **§ 222 (3) ZPO** Bei der Berechnung einer Frist, die nach Stunden bestimmt ist, werden Sonntage, allgemeine Feiertage und Sonnabende nicht mitgerechnet. ===== siehe auch ===== § 222 ZPO -> [[Fristberechnung]] \\ Regelt die Berechnung von Fristen im Zivilprozess, wobei die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs angewendet werden.