====== Formulare; Einführung der maschinellen Bearbeitung ====== § 703c der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) regelt die Einführung von Formularen und die maschinelle Bearbeitung im Mahnverfahren. § 703c (1) ZPO -> [[Einführung von Formularen im Mahnverfahren]] \\ Ermächtigt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Formulare zur Vereinfachung des Mahnverfahrens einzuführen, wobei unterschiedliche Formulare für verschiedene Arten von Mahnverfahren vorgesehen sind. § 703c (2) ZPO -> [[Verwendungspflicht für eingeführte Formulare]] \\ Bestimmt, dass die Parteien die eingeführten Formulare für Anträge und Erklärungen verwenden müssen. § 703c (3) ZPO -> [[Einführung der maschinellen Bearbeitung durch Landesregierungen]] \\ Ermächtigt die Landesregierungen, den Zeitpunkt der Einführung der maschinellen Bearbeitung der Mahnverfahren bei Amtsgerichten festzulegen und die Ermächtigung auf Landesjustizverwaltungen zu übertragen. ===== siehe auch ===== ZPO, Buch 7 -> [[Zivilprozessordnung#Buch 7: Mahnverfahren|Mahnverfahren]] \\ Regelt die Durchführung von Mahnverfahren, einschließlich der Voraussetzungen, des Ablaufs und der besonderen Bestimmungen für maschinell bearbeitete Verfahren sowie die Zustellung von Mahnbescheiden im In- und Ausland.