====== Formelle Beschwer ====== Die formelle Beschwer [-> [[Beschwer]]] liegt vor, wenn eine [[gerichtliche Entscheidung]] hinter dem [[Antrag]] des [[Rechtsmittelführer|Rechtsmittelführers]] zurückbleibt, also weniger gewährt wird, als ursprünglich beantragt. Das bedeutet, dass die Entscheidung objektiv ungünstiger ausfällt als das, was der Rechtsmittelführer in seinem Antrag erreichen wollte. Die formelle Beschwer ist somit unabhängig von der tatsächlichen Rechtslage oder den Erfolgsaussichten des Antrags. Sie ergibt sich allein aus dem Vergleich zwischen dem ursprünglichen Antrag und dem tatsächlichen Inhalt der Entscheidung. Im Sinne einer formellen Beschwer genügt es, wenn die Erteilung des Zertifikats unter Zurückweisung des Hauptantrags nur nach dem Hilfsantrag erfolgt.((BGH GRUR 2002, 47 - Idarubicin III m. w. Hinw.)) ===== siehe auch ===== -> [[Beschwer]] \\ Die Einlegung eines Rechtsmittels setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angegriffene Entscheidung beschwert ist.