====== Form des Mahnantrags ====== § 690 (2) der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) regelt die Formvorschrift für den Mahnantrag. **§ 690 (2) ZPO** Der Antrag bedarf der handschriftlichen Unterzeichnung. ===== siehe auch ===== § 690 ZPO -> [[Mahnantrag]] \\ Beschreibt die Anforderungen an einen Mahnantrag, der auf den Erlass eines Mahnbescheids gerichtet ist.