====== Form der Schiedsvereinbarung ====== § 1031 der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) regelt die formalen Anforderungen an Schiedsvereinbarungen, um deren Gültigkeit sicherzustellen. § 1031 (1) ZPO -> [[Schriftliche Form der Schiedsvereinbarung]] \\ Erfordert, dass die Schiedsvereinbarung in einem von den Parteien unterzeichneten Dokument oder in einer anderen nachweisbaren Form der Kommunikation enthalten ist. § 1031 (2) ZPO -> [[Erfüllung der Form durch Bezugnahme]] \\ Erklärt, dass die Form auch durch Bezugnahme auf ein Dokument erfüllt werden kann, wenn kein rechtzeitiger Widerspruch erfolgt. § 1031 (3) ZPO -> [[Einbeziehung von Schiedsklauseln durch Bezugnahme]] \\ Legt fest, dass eine Schiedsvereinbarung durch Bezugnahme auf ein Dokument mit Schiedsklausel entsteht, wenn diese Bestandteil des Vertrages wird. § 1031 (4) ZPO -> (weggefallen) § 1031 (5) ZPO -> [[Schiedsvereinbarungen mit Verbrauchern]] \\ Verlangt bei Verbraucherbeteiligung eine eigenhändige Unterschrift oder elektronische Form nach § 126a BGB. § 1031 (6) ZPO -> [[Heilung des Formmangels]] \\ Der Formmangel wird durch Einlassung auf die schiedsgerichtliche Verhandlung geheilt. Nach § 1031 Abs. 4 ZPO aF konnte eine Schiedsvereinbarung auch durch die Begebung eines Konnossements begründet werden, wenn darin ausdrücklich auf die in einem Chartervertrag enthaltene Schiedsklausel Bezug genommen wurde.((BGH, beschl. v. 6. April 2017 - I ZB 69/16)) ===== siehe auch ===== ZPO, Buch 10, Abschnitt 2 -> [[Zivilprozessordnung#Abschnitt 2: Schiedsvereinbarung|Schiedsvereinbarung]] \\ Regelt die Voraussetzungen und Formen, unter denen Schiedsvereinbarungen getroffen werden können, einschließlich der Anforderungen an die Schriftform und die Einbeziehung in Verträge.