====== Form der Berufungsbegründung ====== **§ 520 (3) S. 1 ZPO** Die Berufungsbegründung ist, sofern sie nicht bereits in der Berufungsschrift enthalten ist, in einem Schriftsatz bei dem Berufungsgericht einzureichen. ===== siehe auch ===== § 520 ZPO -> [[Berufungsbegründung ]]