====== Fehlerhafte Anwendung einer Präklusionsvorschrift ====== Zwar führt nicht jedwede fehlerhafte Anwendung einer [[Präklusionsvorschrift]] durch das Gericht zu einem Verstoß gegen das Verfahrensgrundrecht nach Art. 103 Abs. 1 GG((vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 1987 - 1 BvR 903/85, NJW 1987, 2733, 2735)). Der [[Grundrecht:Anspruch auf rechtliches Gehör|Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs]] ist aber verletzt, wenn durch die fehlerhafte Anwendung von Präklusionsvorschriften die erforderliche Anhörung nicht stattgefunden hat.((BGH, Beschluss vom 19. April 2012 - I ZR 42/11; m.V.a. BVerfG, NJW 1987, 2733, 2735)) ===== siehe auch ===== Art. 103 Abs. 1 GG -> [[Grundrecht:Anspruch auf rechtliches Gehör]] \\ -> [[Präklusion]] \\