====== Fakten ====== Im [[Verfahrensrecht]] sind Fakten die objektiven, nachweisbaren Umstände und Ereignisse [-> [[Beweis]]] eines [[Rechtsfall|Falles]], die als Grundlage für die rechtliche Beurteilung und [[Entscheidungsfindung]] dienen. ===== siehe auch ===== -> [[Rechtsfall]] \\ Eine Situation, in der zwei oder mehr Parteien über eine Rechtsfrage oder einen Sachverhalt unterschiedlicher Meinung sind und ihre jeweiligen Ansprüche oder Rechte durchsetzen wollen.