====== Erklärung im Urkundenprozess ====== § 593 (1) der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) verlangt, dass die Klage die Erklärung enthalten muss, dass im Urkundenprozess geklagt werde. **§ 593 (1) ZPO** Die Klage muss die Erklärung enthalten, dass im Urkundenprozess geklagt werde. ===== siehe auch ===== § 593 ZPO -> [[Klageinhalt; Urkunden]] \\ Legt die Anforderungen an den Klageinhalt und die Beifügung von Urkunden im Urkundenprozess fest.