====== Erhebung der Klage durch Zustellung ====== § 253 (1) der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) erklärt, dass die Erhebung der Klage durch die Zustellung eines Schriftsatzes (Klageschrift) erfolgt. **§ 253 (1) ZPO** Die Erhebung der Klage erfolgt durch Zustellung eines Schriftsatzes (Klageschrift). ===== siehe auch ===== § 253 ZPO -> [[Klageschrift]] \\ Beschreibt die Anforderungen und den Inhalt der Klageschrift, die zur Erhebung einer Klage notwendig ist.