====== Entscheidungsfindung ====== Das Verfahrensrecht [ZPO -> [[Zivilprozessordnung]]] bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die eine verbindliche staatliche Entscheidungsfindung betreffen. Gerichte handeln nach festgelegten rechtlichen Verfahren [-> [[Verfahrensrecht:Verfahrensrecht]] und sind unabhängig in ihrer [[Verfahrensrecht:Entscheidungsfindung]]. ===== siehe auch ===== -> [[Entscheidung]]