====== Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Arrestes ====== § 925 (1) der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) beschreibt, dass über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil entschieden wird, wenn Widerspruch erhoben wird. **§ 925 (1) ZPO** Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden. ===== siehe auch ===== § 925 ZPO -> [[Entscheidung nach Widerspruch]] \\ Regelt das Verfahren, wenn gegen einen Arrest Widerspruch erhoben wird.