====== Entscheidung über die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung ====== **§ 937 (2) ZPO** Die Entscheidung [über den Erlass der [[Einstweilige Verfügung|einstweiligen Verfügung]]] kann in dringenden Fällen sowie dann, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen ist, ohne mündliche Verhandlung ergehen. ===== siehe auch ===== * [[Einstweilige Verfügung]]