====== Entscheidung über die Beschwerde durch Beschluss ====== § 572 (4) der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) bestimmt, dass die Entscheidung über die Beschwerde durch Beschluss erfolgt. **§ 572 (4) ZPO** Die Entscheidung über die Beschwerde ergeht durch Beschluss. ===== siehe auch ===== § 572 ZPO -> [[Gang des Beschwerdeverfahrens]] \\ Regelt den Ablauf des Beschwerdeverfahrens, einschließlich der Prüfung der Zulässigkeit und der Entscheidung durch das Beschwerdegericht.