====== Endurteil bei Reife zur Endentscheidung ====== § 300 (1) der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) legt fest, dass das Gericht ein Endurteil erlassen muss, wenn der Rechtsstreit zur Endentscheidung reif ist. **§ 300 (1) ZPO** Ist der Rechtsstreit zur Endentscheidung reif, so hat das Gericht sie durch Endurteil zu erlassen. ===== siehe auch ===== § 300 ZPO -> [[Endurteil]] \\ Regelt die Bedingungen, unter denen ein Endurteil im Zivilprozess erlassen wird.