====== Elektronischer Rechtsverkehr ====== Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht die digitale Kommunikation zwischen Gerichten, Anwälten, Behörden und Bürgern. Durch gesetzliche Vorgaben, wie das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-Gesetz) und die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ERVV), wird die Nutzung digitaler Kommunikationswege festgelegt. Die Einführung von besonderen elektronischen Postfächern (z.B. beA für Anwälte [-> [[Verfahrensrecht:Besonderes elektronisches Anwaltspostfach]]], BeBPo für Behörden [-> [[Verfahrensrecht:Besonderes elektronisches Behördenpostfach]]]) spielt hierbei eine zentrale Rolle. Diese Postfächer ermöglichen die sichere, verschlüsselte und rechtsverbindliche Übermittlung von Dokumenten. Elektronisch eingereichte Schriftsätze [-> [[Elektronische Signatur]]] müssen digital signiert werden, um sicherzustellen, dass sie rechtlich verbindlich sind und nicht manipuliert werden können. beA -> [[Verfahrensrecht:Besonderes elektronisches Anwaltspostfach]] \\ Dient Rechtsanwälten für eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV). BeBPo -> [[Verfahrensrecht:Besonderes elektronisches Behördenpostfach]] \\ Sicheres, elektronisches Kommunikationsmittel für Behörden in Deutschland. EGVP -> [[Verfahrensrecht:Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach]] \\ Software, mit der teilnehmende Gerichte und Behörden mit ihren professionellen Kommunikationspartnern in einer gesicherten Umgebung Nachrichten im OSCI-Format austauschen können. § 130a ZPO -> [[Verfahrensrecht:Elektronisches Dokument]] \\ Regelt die Anforderungen und Bedingungen für das Einreichen von elektronischen Dokumenten bei Gericht und schafft die rechtliche Grundlage für deren technische Ausgestaltung und Bearbeitung. § 130b ZPO -> [[Verfahrensrecht:Gerichtliches elektronisches Dokument]] \\ Ein elektronisches Dokument, das von einem Gericht erstellt wird, muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. § 130d ZPO -> [[Verfahrensrecht:Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden]] \\ Ein elektronisches Dokument, das von einem Gericht erstellt wird, muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein. -> [[Verfahrensrecht:Fehlfunktion technischer Einrichtungen in der Anwaltskanzlei]] -> [[Verfahrensrecht:Telefax]] \\ -> [[Verfahrensrecht:Email]] \\ -> [[Verfahrensrecht:Fehlfunktion technischer Einrichtungen in der Anwaltskanzlei]] \\ -> [[Verfahrensrecht:Elektronische Signatur]] \\ Die [[EU:Digitalpolitik|Digitalpolitik der Europäischen Union]] hat die übergreifende Aufgabe, Europa für das digitale Zeitalter zu rüsten, während sie europäische Werte und Interessen wahrt. ===== siehe auch ===== -> [[Grundrecht:Digitalisierung der Justiz]] \\ Erfolgt durch eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Arbeitsprozesse der Justiz zu modernisieren, effizienter zu gestalten und den Zugang zu Gerichten zu erleichtern.