====== Elektronische Form ====== Die elektronische Form (§§ 126a, 126b BGB) ist eine spezielle Formvorschrift des BGB. Sie kann die [[Schriftform]] ersetzen, soweit im Gesetz nichts Gegenteiliges geregelt ist. Die elektronische Form wurde eingeführt durch das //Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr vom 13. Juli 2001// eingeführt. Die elektronische Form erfordert * eine elektronisch gespeicherte Erklärung mit dem Namen des Ausstellers und * eine vom ihm erstellten qualifizierten [[wp>elektronische Signatur|elektronischen Signatur]] nach dem [[wp>Signaturgesetz]].