====== Eingrenzung der Zulassung der Revision ====== Eine Eingrenzung der Zulassung der Revision muss zweifelsfrei erfolgen, um dem Grundsatz der Rechtsmittelklarheit zu genügen. Danach muss für die Parteien zweifelsfrei zu erkennen sein, welches Rechtsmittel für sie in Betracht kommt und unter welchen Voraussetzungen es zulässig ist.((st. Rspr.; BGH, Urteil vom 22. September 2021 - I ZR 83/20 - Uli-Stein-Cartoon; m.V.a. BGH, Urteil vom 5. November 2020 - I ZR 234/19, GRUR 2021, 497 Rn. 11 = WRP 2021, 184 - Zweitmarkt für Lebensversicherungen, mwN)) ===== siehe auch ===== -> [[Revision]]