====== Einbeziehung von Schiedsklauseln durch Bezugnahme ====== § 1031 (3) der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) legt fest, dass eine Schiedsvereinbarung durch Bezugnahme auf ein Dokument mit Schiedsklausel entsteht, wenn diese Bestandteil des Vertrages wird. **§ 1031 (3) ZPO** Nimmt ein den Formerfordernissen des Absatzes 1 oder 2 entsprechender Vertrag auf ein Dokument Bezug, das eine Schiedsklausel enthält, so begründet dies eine Schiedsvereinbarung, wenn die Bezugnahme dergestalt ist, dass sie diese Klausel zu einem Bestandteil des Vertrages macht. ===== siehe auch ===== § 1031 ZPO -> [[Form der Schiedsvereinbarung]] \\ Regelt die formalen Anforderungen an Schiedsvereinbarungen, um deren Gültigkeit sicherzustellen.