====== Definition von Arbeitseinkommen ====== § 850 (2) der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) beschreibt, welche Einkünfte als Arbeitseinkommen gelten. **§ 850 (2) ZPO** Arbeitseinkommen im Sinne dieser Vorschrift sind die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, Arbeits- und Dienstlöhne, Ruhegelder und ähnliche nach dem einstweiligen oder dauernden Ausscheiden aus dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis gewährte fortlaufende Einkünfte, ferner Hinterbliebenenbezüge sowie sonstige Vergütungen für Dienstleistungen aller Art, die die Erwerbstätigkeit des Schuldners vollständig oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen. ===== siehe auch ===== § 850 ZPO -> [[Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen]] \\ Regelt den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen und beschreibt, welche Arten von Einkünften als Arbeitseinkommen gelten und wie diese gepfändet werden können.