====== Definition der Zustellung ====== § 166 (1) der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) definiert die Zustellung als die Bekanntgabe eines Dokuments an eine Person in der in diesem Titel bestimmten Form. **§ 166 (1) ZPO** Zustellung ist die Bekanntgabe eines Dokuments an eine Person in der in diesem Titel bestimmten Form. ===== siehe auch ===== § 166 ZPO -> [[Zustellung]] \\ Definiert die Zustellung und regelt die Zustellung von Dokumenten, die vorgeschrieben oder vom Gericht angeordnet sind.