====== Bloßes Nichtwissen ====== Auch ein detaillierter [[Sachvortrag|Vortrag]] kann - wenn die Voraussetzungen des § 138 Abs. 4 ZPO [-> [[Erklärung mit Nichtwissen]]] vorliegen - mit bloßem Nichtwissen bestritten werden. ===== siehe auch ===== -> [[Bestreiten]]