====== Beweiswürdigung ====== § 286 ZPO -> [[Freie Beweiswürdigung]] \\ Durch die Beweiswürdigung bildet das Gericht seine Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Tatsache auf Grund der [[Beweisaufnahme]]. Eine auf Plausibilitätsgesichtspunkten und damit einer unvollständigen [[Tatsachengrundlage]] getroffene Feststellung stellt eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung dar.((BGH, Beschl. v. 26. Januar 2023 - I ZR 106/22; m.V.a. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2017 - I ZR 205/16, juris Rn. 10)) ===== siehe auch ===== -> [[Beweis]]