====== Besondere Gerichtsbarkeit ====== Die Besondere Gerichtsbarkeit bezieht sich auf spezialisierte Gerichte, die für bestimmte Rechtsgebiete zuständig sind und außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit agieren. Dazu gehören beispielsweise Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte und [[Verwaltungsgericht|Verwaltungsgerichte]]. Diese Gerichte befassen sich mit spezifischen Streitigkeiten, die besondere fachliche Kenntnisse erfordern, wie etwa arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, sozialrechtliche Angelegenheiten, steuerrechtliche Fragen oder verwaltungsrechtliche Verfahren. Das [[Patentrecht:Bundespatentgericht]] ist eine verwaltungsgerichtliche Einrichtung, die über Entscheidungen des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) entscheidet. Es behandelt Fälle wie die Erteilung oder den Widerruf von Patenten, Einsprüche und Nichtigkeitsverfahren. ===== siehe auch ===== -> [[Gerichtssystem]] \\ Das deutsche Gerichtssystem ist mehrstufig und umfasst mehrere spezialgerichtliche Zuständigkeiten sowie die ordentliche Gerichtsbarkeit.