====== Beschraenkte Geschäftsfähigkeit ====== Ein Einwilligungsvorbehalt hat innerhalb seines Anwendungsbereichs die gleichen Wirkungen wie eine [[beschränkte Geschäftsfähigkeit]] und steht der [[Prozessfähigkeit]] deshalb entgegen.((BGH, Urt. v. 9. November 2021 - X ZA 2/20; m.V.a. BSG, Beschluss vom 24. August 2016 - B 5 R 208/16 B, BeckRS 2016, 72295 Rn. 5)) ===== siehe auch ===== -> [[Prozessfähigkeit]]