====== Berechnung der neuen Frist bei Verlängerung ====== § 224 (3) der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) bestimmt, dass die neue Frist im Falle einer Verlängerung von dem Ablauf der vorherigen Frist an berechnet wird, sofern nichts anderes festgelegt ist. **§ 224 (3) ZPO** Im Falle der Verlängerung wird die neue Frist von dem Ablauf der vorigen Frist an berechnet, wenn nicht im einzelnen Fall ein anderes bestimmt ist. ===== siehe auch ===== § 224 ZPO -> [[Fristkürzung; Fristverlängerung]] \\ Regelt die Möglichkeiten der Fristkürzung und Fristverlängerung im Zivilprozess.