====== Behauptungslast und Beweislast ====== § 286 ZPO -> [[Freie Beweiswürdigung]] -> [[Beweislast]] \\ -> [[Behauptungslast]] \\ -> [[Einwendungen und Einreden]] \\ -> [[Bestreiten]] \\ -> [[Schlüssigkeit der Klage]] \\ Wer die [[Behauptungslast]] hat, muss die tatsächlichen Voraussetzungen der für sie günstigen Rechtsnorm darlegen. Die Beweislast betrifft nur die bestrittenen Tatsachen. Wer die [[Beweislast]] trägt hat den [[Beweismittel|Beweis]] anzutreten und trägt das Risiko der Nichterweislichkeit (auch als [[Feststellungslast]] bezeichnet). D.h. derjenige, der die Beweislast trägt, hat das Risiko für den Fall, dass sich der Richter keine endgültige Auffassung bilden kann, ob Beweis erbracht wurde oder nicht (sog. „non liquet“). ===== siehe auch ===== -> [[Beweismittel]] \\