====== Außergerichtliche Kosten ====== § 91 (2) ZPO -> [[Kosten der Vertretung durch einen Anwalt]] \\ § 143 (3) PatG -> [[Patentrecht:Kosten eines mitwirkenden Patentanwalts]] \\ -> [[Reisekosten]] \\ -> [[Übersetzungskosten]] \\ -> [[Kosten der Einschaltung eines Unterbevollmächtigten]] \\ -> [[Kosten eines Privatgutachters]] \\ -> [[Verfahrensrecht:Abmahnkosten]] \\ -> [[Urheberrecht:Erstattung der Kosten für die richterliche Anordnung der Auskunftserteilung]] (Urheberrecht) \\ Werden die [[Kosten des Verfahrens]] einem Beteiligten auferlegt, so sind grundsätzlich auch die außergerichtlichen Kosten, d.h. die Kosten, die zur zweckentsprechenden Wahrung der Ansprüche und Rechte notwendig waren, erstattungsfähig (z.B. § 63 I MarkenG). Eine Recherche ist grundsätzlich eine unverzichtbare Maßnahme zur Vorbereitung eines Gebrauchsmusterlöschungsantrags, so dass Recherchekosten im Rahmen eines Kostenfestsetzungsantrags erstattungsfähig sind, wenn die geltend gemachte Summe (hier: 936 Euro) reine Recherchekosten betrifft und keine anwaltlichen Leistungen, die bereits mit der Verfahrensgebühr abgegolten sind.((BPatG Beschl. v. 25.03.2004 – 10 W (pat) 38/03)) Zu den Prozesskosten rechnen nicht nur die durch die Einleitung und Führung eines Prozesses ausgelösten Kosten, sondern auch diejenigen Kosten, die - wie etwa Kosten für Detektivermittlungen oder Testkäufe - der Vorbereitung eines kon-kret bevorstehenden Rechtsstreits dienen. Diese werden aus Gründen der Pro-zesswirtschaftlichkeit den Prozesskosten zugerechnet und können im Kosten-festsetzungsverfahren geltend gemacht werden.((BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - I ZB 71/13 - Deus Ex; m.V.a. BGH, Beschluss vom 20. Ok-tober 2005 - I ZB 21/05, GRUR 2006, 439 Rn. 11 = WRP 2006, 237 - Geltend-machung der Abmahnkosten, mwN)) Die [[Abmahnkosten|Kosten einer Abmahnung]] gehören nicht zu den einen Rechtsstreit unmittelbar vorbereitenden Kosten.((BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - I ZB 71/13 - Deus Ex; m.V.a. BGH, GRUR 2006, 439 Rn. 12 Geltendmachung der Abmahnkosten)) ===== siehe auch ===== -> [[Kosten des Verfahrens]] \\ § 91 ZPO -> [[Kostenpflicht]] \\