====== Anwendung allgemeiner Vorschriften auf die Klageschrift ====== § 253 (4) der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) bestimmt, dass die allgemeinen Vorschriften über vorbereitende Schriftsätze auch auf die Klageschrift anzuwenden sind. **§ 253 (4) ZPO** Außerdem sind die allgemeinen Vorschriften über die vorbereitenden Schriftsätze auch auf die Klageschrift anzuwenden. ===== siehe auch ===== § 253 ZPO -> [[Klageschrift]] \\ Beschreibt die Anforderungen und den Inhalt der Klageschrift, die zur Erhebung einer Klage notwendig ist.