====== Antrag auf gerichtliche Aufhebung eines Schiedsspruchs ====== § 1059 (1) der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) erklärt, dass gegen einen Schiedsspruch nur der Antrag auf gerichtliche Aufhebung nach den Absätzen 2 und 3 gestellt werden kann. **§ 1059 (1) ZPO** Gegen einen Schiedsspruch kann nur der Antrag auf gerichtliche Aufhebung nach den Absätzen 2 und 3 gestellt werden. ===== siehe auch ===== § 1059 ZPO -> [[Aufhebungsantrag]] \\ Regelt den Antrag auf gerichtliche Aufhebung eines Schiedsspruchs und die Voraussetzungen, unter denen ein solcher Antrag gestellt werden kann.