====== Anträge der Partei ====== § 130 (2) der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) beschreibt die Anträge, die die Partei in der Gerichtssitzung zu stellen beabsichtigt. **§ 130 (2) ZPO** Die vorbereitenden Schriftsätze sollen enthalten: 2. die Anträge, welche die Partei in der Gerichtssitzung zu stellen beabsichtigt; ===== siehe auch ===== § 130 ZPO -> [[Inhalt der Schriftsätze]] \\ Legt fest, welche Angaben in vorbereitenden Schriftsätzen enthalten sein sollen.