====== Anspruchskonkurrenz ====== Stehen innerhalb eines [[Streitgegenstand|Streitgegenstands]] mehrere materiellrechtliche Anspruchsgrundlagen als Grundlage für einen Klageantrag zur Wahl, so spricht man von einer Anspruchskonkurrenz. Die recht häufige Anspruchskonkurrenz ist abzugrenzen von dem selteneren Fall der [[Gesetzeskonkurrenz]].