====== Angaben im Schuldnerverzeichnis ====== § 882b (2) der [[Zivilprozessordnung]] (ZPO) listet die persönlichen Daten auf, die im Schuldnerverzeichnis angegeben werden müssen, einschließlich Name, Geburtsdatum und Wohnsitz. **§ 882b (2) ZPO** Im Schuldnerverzeichnis werden angegeben: 1. Name, Vorname und Geburtsname des Schuldners sowie die Firma und deren Nummer des Registerblatts im Handelsregister, 2. Geburtsdatum und Geburtsort des Schuldners, 3. Wohnsitze des Schuldners oder Sitz des Schuldners, einschließlich abweichender Personendaten. ===== siehe auch ===== § 882b ZPO -> [[Inhalt des Schuldnerverzeichnisses]] \\ Beschreibt den Inhalt des Schuldnerverzeichnisses, das vom zentralen Vollstreckungsgericht geführt wird.