====== Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen ====== Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen sind \\ -> [[Parteifähigkeit]] und \\ -> [[Prozeßfähigkeit]] der Parteien, sowie die \\ -> [[Prozeßführungsbefugnis]] des Klägers. Der [[Vertretung|Verfahrensbevollmächtigte]] muß selbst [[Prozeßfähigkeit|prozeßfähig]] sein und benötigt möglicherweise eine [[Vollmacht]]. Ggf. ist von der Klägerin [[Prozeßkostensicherheit]] zu leisten. ===== siehe auch ===== -> [[Prozeßvoraussetzungen]]