====== Aktivlegitimation ====== Die Aktivlegitimation ist die Befugnis, ein Recht im Wege der Klage geltend zu machen. Aktivlegitimiert ist grundsätzlich der Rechtsinhaber eines Schutzrechts. Die Aktivlegitimation ist abzugrenzen von der [[Passivlegitimation]] des Beklagten und muß begrifflich auch von der [[Prozeßführungsbefugnis]] unterschieden werden, die eine [[Sachurteilsvoraussetzungen|Sachurteilsvoraussetzung]] ist. ===== siehe auch ===== -> [[Passivlegitimation]]