====== Abmahnung ====== Die [[Privatrecht:Abmahnung]] ist weder für die [[Verfahrensrecht:Klage]] noch für den Antrag auf Erlaß einer [[Verfahrensrecht:einstweilige Verfügung|einstweiligen Verfügung]] [[Verfahrensrecht:Prozeßvoraussetzungen|Prozeßvoraussetzung]]. Sie erlaubt es dem Verwarner lediglich, das Schutzrecht gegebenenfalls ohne gerichtliche Hilfe durchzusetzen, und bewahrt ihn vor der Kostenlast des § 93 ZPO ([[Kosten bei sofortigem Anerkenntnis|sofortige Anerkenntnis]]), wenn sich der Verwarnte erst im gerichtlichen Verfahren unterwirft. Näheres zur Abmahnung: [[Privatrecht:Abmahnung]] (Privatrecht) ===== siehe auch ===== * [[Privatrecht:Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung]] * [[Berechtigungsanfrage]] * [[Unterlassungserklärung]] * [[Vertragsstrafe]] * [[Erstbegehungsgefahr]] * [[Wiederholungsgefahr]] * [[Abmahnkosten]]