====== Weitere gesetzlich erlaubte Nutzungen ====== Unterabschnitt 3 UrhG § 55 UrhG -> [[Vervielfältigung durch Sendeunternehmen]] \\ § 55a UrhG -> [[Benutzung eines Datenbankwerkes]] \\ § 56 UrhG -> [[Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe in Geschäftsbetrieben]] \\ § 57 UrhG -> [[Unwesentliches Beiwerk]] \\ § 58 UrhG -> [[Werke in Ausstellungen, öffentlichem Verkauf und öffentlich zugänglichen Einrichtungen]] \\ § 59 UrhG -> [[Werke an öffentlichen Plätzen]] \\ § 60 UrhG -> [[Bildnisse]] \\ ===== siehe auch ===== Abschnitt 6 UrhG -> [[Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen]]