====== Verteilungspläne der GEMA ====== Die Verteilungspläne der [[GEMA]] werden von der Mitgliederversammlung der Beklagten beschlossen und bilden nach § 6 Buchst. a des Berechtigungsvertrags auch mit künftigen Änderungen dessen Bestandteil.((BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - I ZR 110/12 - Verrechnung ausgeschlossener Musikfolgen)) ===== siehe auch ===== -> [[GEMA]]